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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Gültigkeit
Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unserer Firma gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Die ausschließliche Gültigkeit dieser Bedingungen wird auch bei entgegenstehendem Wortlaut eigener Geschäftsbedingungen unserer Kunden, Lieferanten und anderer Geschäftspartner ausdrücklich anerkannt.

Sollte irgendeine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit in solche zulässigen Bestimmungen umdeuten, die den angestrebten Zweck weitgehend erreichen.

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.

Angebot, Preise und Vertragsabschluß
Die Angebote unserer Firma sind freibleibend.
Alle, auch durch Vertreter, Vermittler u. ä. an uns hereingereichten Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn und insoweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Empfang unserer Rechnung kommt einer Bestätigung gleich. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind die am Tage der Angebotsabgabe bzw. Auftragsbestätigung gültigen Tagespreise. Zur Berechnung kommt bei allen Geschäften unser am Tage der Lieferung gültiger Tagespreis, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wobei mündliche Absprachen nur dann Gültigkeit haben, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Im übrigen sind die angegebenen Preise und Entgelte Nettoentgelte im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Zu ihnen kommt, in den Rechnungen getrennt auszuweisen, die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Werden dem Verkäufer, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferzeit und Auftragserledigung
Die in unseren Angeboten und Bestätigungsschreiben genannten Lieferfristen sind nur annähernd, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verpflichtung für die pünktliche Einhaltung der Liefertermine und die gegebenenfalls daraus resultierenden Forderungen kann von uns daher nicht übernommen werden.

Die Zustimmung zu Teillieferungen gilt als vereinbart.

Wir sind berechtigt, wenn ein Fall höherer Gewalt bei uns, unseren Lieferanten oder mit dem Transport beauftragten Unternehmen vorliegt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Falls durch sonstige Umstände die Ausführung eines von uns angenommenen Auftrages ganz oder teilweise unmöglich wird, sind wir ohne Nachlieferungs- oder Schadensersatzpflicht zur Beschränkung oder Einstellung der vereinbarten Lieferung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

Alle technischen Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Für Falschangaben unserer Lieferanten oder unserer Mitarbeiter werden keine Schadensersatzansprüche übernommen.

Versand
Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Empfängers ab Herstellerwerk oder ab unserem Lager.

Die Ware ist unversichert. Eine Transportversicherung übernehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Berechnung der Versicherung und Bearbeitungsgebühren.

Bei Kleinstbestellungen unter 100,- Euro wird ein Mindermengenaufschlag von 7,50 Euro je Auftrag belastet.

Für Sonderbestellware werden die Beschaffungskosten weiterberechnet von mindestens 10,00 Euro, ebenso die Kosten für abweichende Lieferadressen.

Beanstandungen
Mängelrügen oder sonstige Reklamationen sind nur unmittelbar beim Empfang der Ware zulässig,

verdeckte Schäden nur  innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig.

Mängel eines Teiles der Lieferung begründen nicht die Beanstandung der ganzen Lieferung .

Kostennoten wegen mangelhafter Lieferung, Falschlieferung oder nicht fristgemäßer Lieferung werden nicht anerkannt. Wir haben das Recht zur Ersatzlieferung.

Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

Warenrücknahme
Es werden ausschließlich Lagerwaren zurückgenommen.

Sonderbestellungen, Zuschnitte und Sonderanfertigungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Für die Rücknahme werden folgende Bearbeitungsgebühren für Kontrolle, Einlagerung und Gutschriftserteilung erhoben:

für einwandfrei verpackte Ware:  mindestens 20 %

für nicht verpackte Ware:   mindestens 40 %

jedoch mindestens 10 Euro je Rückgabevorgang.

Gewährleistung
Wir verpflichten uns zur Gewährleistung für die verkaufte Ware nur insoweit, als sie von den Herstellerwerken jeweils in deren Geschäftsbedingungen zugesagt und auch tatsächlich übernommen wird.

Preise, Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlung innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.

Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistungen und für alle noch zu erbringenden Lieferungen und Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Kleinstbeträge unter 50,- Euro sind sofort zahlbar. Bei Nichtbeachtung werden für das Erstellen der Rechnung anteilige Kosten von 15,- Euro erhoben.

Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Rücknahme des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt nur dann, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermessung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der Verkäufers stehenden Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.

Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

Sämtliche Kosten durch Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen 10 % des Verwertungserlöses, es sei denn, der Käufer weist nach, daß geringere Kosten entstanden sind. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgeschrieben.

Gerichtsstand/Erfüllungsort
Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

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